[Deutsches Kaiserreich] - des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr]] Deutsches Heer ist die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches gemäß Art. 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. (Oftmals wird es auch fälschlicherweise als Kaiserliches Heer oder Kaiserliche Armee be...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Heer_(Deutsches_Kaiserreich)
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